Polizeiberichte

Gegen AfD-MdB Stephan Brandner darf ermittelt werden

Berlin – Ohne Aussprache hat der Bundestag am 10. Oktober mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, der Unionsfraktion, der Gruppen Die Linke und BSW bei Enthaltung der AfD-Fraktion und gegen die Stimme eines fraktionslosen Abgeordneten einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zugestimmt, wie der Bundestag mitteilt.

Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Thüringer AfD-Abgeordneten Stephan Brandner und hob damit die Immunität des Abgeordneten auf. Laut Spiegel ist der Hintergrund ein Rechtsstreit mit einer Journalistin des Magazins. Das AfD-Bundesvorstandsmitglied hatte demnach die Korrespondentin des Spiegel-Hauptstadtbüros, Ann-Katrin Müller, auf der Plattform X, vormals Twitter, als „Faschistin“, „Oberfaschistin“ und „Spiegel-Faschistin“ bezeichnet.

Er habe dabei lediglich von seinem „Recht auf Meinungsfreiheit“ Gebrauch gemacht, sagte Brander nach der Aufhebung T-Online. Am Tag drauf hat Brandners Fraktion ihren Abgeordneten für die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) vorgeschlagen.

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