AfD

Waffenentzug von AfD-Mitgliedern vorerst rechtens

Düsseldorf – Das Oberverwaltungsgericht NRW hat laut Nachrichtenagentur dpa in zwei Eilverfahren entschieden, dass AfD-Mitgliedern Waffen entzogen werden dürfen, weil die Partei vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt wird. Parteimitglieder hätten geklagt, weil ihre Erlaubnis zum Waffenbesitz von den Behörden widerrufen worden war.

In der Hauptsache sind jetzt laut dpa noch vier Berufungsverfahren am Gericht anhängig. Auch das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt lässt alle Waffenerlaubnisse von Mitgliedern der Partei überprüfen.

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