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Dortmund hindert Bürger an Ausreise zu rechtsextremer Veranstaltung

Dortmund – Wegen seiner geplanten Teilnahme an einer rechtsextremen Veranstaltung im ungarischen Budapest hat die Stadt Dortmund einen dem Staatsschutz bekannten Bürger an der Ausreise nach Ungarn gehindert. „Die erlassene Ordnungsverfügung beschränkt kurzfristig seinen Reisepass und Personalausweis“, teilte die Stadtverwaltung mit: „Mit diesem Schritt grenzt die Stadt Dortmund die Reisefreiheit eines bekannten Vertreters der rechten Szene in Dortmund ein und untersagt ihm die Reise zu einem internationalen Vernetzungstreffen im europäischen Ausland.“

Der Dortmunder soll der Schilderung nach vorgehabt haben, am 11. Februar am „Tag der Ehre“ in Budapest teilzunehmen. Seit 1997 findet die Veranstaltung jährlich an diesem Datum statt. Dabei versammeln sich nach Erkenntnissen der Polizei und des Verfassungsschutzes Rechtsextremisten aus ganz Europa zum Aufmarsch.

Kontakte in die rechtsextreme Szene

Die von mehreren ungarischen Neonazi-Gruppierungen organisierte Veranstaltung wird nach Angaben der Stadt „zur öffentlichen Zurschaustellung und Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankengutes genutzt und dient der Vernetzung von Rechtsextremisten aus dem europäischen Ausland“. Laut Bericht der Verfassungsbehörde trügen die Teilnehmende der Veranstaltung Stahlhelme und Uniformen aus dem Zweiten Weltkrieg. Außerdem stellten sie NS-Devotionalien zur Schau. In der Vergangenheit hätten die ungarischen Behörden Teile der Veranstaltung verboten.

Der Dortmunder Bürger sei dem Staatschutz der Polizei Dortmund bekannt, so die Mitteilung. Er verfüge über zahlreiche Verbindungen und langjährige Kontakte in die rechtsextremistische Szene im In- und Ausland und habe rassistische, antisemitische und gewaltbefürwortende Reden bei einschlägigen Veranstaltungen gehalten.

Eilverfahren am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Das geltende Recht erlaubt der Stadt Dortmund, den Geltungsbereich eines Reisepasses und Personalausweises zu beschränken, wenn die begründete Annahme besteht, dass die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind. Gegen diese erlassene Ordnungsverfügung der Stadt Dortmund hatte der Dortmunder geklagt und Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.

In einem Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 6. Februar, dass konkrete Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wäre, wenn der Dortmunder an der Veranstaltung in Ungarn – auch als Redner – teilnimmt. Der Antrag sei deshalb in erster Instanz abgelehnt worden. Der Bürger habe dann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt. Dieses habe am 7. Februar die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.

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