Junge Alternative vorerst als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
Köln – Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Nachwuchsorganisation der AfD namens Junge Alternative als gesichert rechtsextremistisch einstufen, wie das Kölner Verwaltungsgericht nach übereinstimmenden Medienberichten entschieden hat. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln“, teilte das Gericht demnach mit, am Montag sei schon per Beschluss entschieden worden. Damit habe das Gericht einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgewiesen, den die AfD und die junge Alternative im vergangenen Juni gestellt hatten. Die Beteiligten können aber gegen den Beschluss Beschwerde einlegen. Darüber würde dann das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.
Unterdessen teilt das Oberverwaltungsgericht mit, dass es in den Verfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht im Februar, sondern am 12. und 13. März mündlich verhandeln werde. „Soweit nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung möglich, wird der Senat am Ende der letzten Sitzung eine Entscheidung verkünden“, heißt es. Damit komme man einem Antrag der AfD nach, den diese mit Blick auf umfangreiche Unterlagen gestellt habe, die das BfV Anfang des Jahres übermittelt hatte.
Junge Alternative: Oberverwaltungsgericht verhandelt Berufungen
In den drei Berufungsverfahren geht es um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz, die Einstufung des sogenannten „Flügel“ als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ und um die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland als Verdachtsfall. Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen im März 2022 überwiegend keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt über die Berufungen der AfD und der Jungen Alternative.