AfD

Pressefreiheit: Gericht droht AfD mit 250.000 Euro Ordnungsgeld

Magdeburg/Dessau – Weil das ARD-Politikmagazin „Kontraste“ für eine Bürgerdialog-Veranstaltung der AfD in Dessau keine Drehgenehmigung bekommen sollten, hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) beim Landgericht Magdeburg eine einstweilige Verfügung beantragt.

Das Landgericht entschied, dass den Journalisten Zugang zu gewähren sei. Bei seiner Entscheidung berief es sich auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit. Laut einer Mitteilung des RBB wurde den Fraktionsvorsitzenden der AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund und Oliver Kirchner, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, sollten sie dem Reporterteam den Zutritt zu der Veranstaltung verwehren oder ihnen die Berichterstattung nicht im gleichen Umfang wie anderen Medien gestatten.

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