Urteil: AfD verächtlicht Demokratie und Rechtsstaat in verfassungsschutzrelevanter Weise
München – Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage des bayerischen Landesverbandes der AfD gegen das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz abgewiesen. Laut Mitteilung darf das Amt die Partei als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Es bestünden tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD, so das Gericht. Äußerungen von Vertretern der AfD ließen erkennen, dass ein Bedrohungs- und Schreckensszenario mit Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen muslimischen Glaubens aufgebaut werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel können beantragt werden.
Weiterhin, so das Gericht, „liegen Äußerungen vor, die auf einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren, das darauf abzielt, auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund menschen-würdeverletzend auszugrenzen“. Zudem gingen der Partei zurechenbare Äußerungen über
eine zulässige oppositionelle Kritik an der Regierung hinaus. Sie machten vielmehr die
demokratischen Institutionen und damit auch die Demokratie und den Rechtsstaat ins-
gesamt in verfassungsschutzrelevanter Weise verächtlich. „Es ist nicht zu beanstan-
den, dass neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz auch das BayLfV die AfD beo-
bachtet“, heißt es weiter.