AfD in Niedersachsen nach OVG-Urteil gesichert rechtsextremistisch
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat eine Beschwerde des niedersächsischen AfD-Landesverbandes gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Juni 2026 zurückgewiesen und den Eilrechtsschutz der AfD gegen die Hochstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz damit verworfen.
Der niedersächsische Landesverband der AfD hatte am 17. Februar 2026 gegen die Hochstufung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung Klage eingereicht und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz mit dem Ziel gestellt, dass der Niedersächsische Verfassungsschutz es unterlässt, ihn als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einzustufen und die Öffentlichkeit hierüber zu informieren.
Wie die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens weiter mitteilt, war das Verwaltungsgericht Hannover diesem Eilantrag mit dem Beschluss vom 1. Juni 2026 nicht gefolgt. Die AfD hatte deshalb Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg erhoben, das den Eilantrag der AfD auch in zweiter Instanz ablehnte. Das OVG teilt dabei die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Hannover, dass die AfD in Niedersachsen bestrebt ist, den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu setzen. Zudem verfolgt die AfD auch nach Auffassung des OVG Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip.
Damit ist das Eilrechtschutzverfahren rechtskräftig beendet. Demnach können weiterhin eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen gegen den Landesverband der AfD eingesetzt werden, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist.