AfD Sachsen rechtsextrem
Bautzen – Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den Landesverband Sachsen der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurückgewiesen.