Wann wird das AfD-Gutachten veröffentlicht?
Berlin – Die Frage, ob die AfD gesichert rechtsextremistisch ist oder nur weiterhin der Verdacht besteht, wird mit Blick auf die Bundestagsneuwahl im Februar Thema der politischen Debatte. Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linken hat beim Bundesinnenministerium nachgefragt: Ob die vorgezogene Bundestagswahl „die Arbeit des Bundesamtes für den Verfassungsschutz im Hinblick auf ihren gesetzlichen Auftrag beeinflusst, und hat dies eine qualitative Auswirkung auf die Einstufung von Organisationen?“.
Dazu muss man wissen, dass der Chef des für das Gutachten zuständigen Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, bei der Bundestagswahl für die CDU in Wuppertal als Direktkandidat antreten will. Laut SPIEGEL hat er nach dem Bruch der Ampelkoalition gesagt, die Verkündung des Prüfergebnisses in Sachen AfD, die ursprünglich bis Ende 2024 geplant war, sei durch die vorgezogene Neuwahl „obsolet“.
Doch das Bundesinnenministerium sieht das offenbar anders, es antwortete Martina Renner: „Der gesetzliche Auftrag des BfV wird durch das Vorziehen der Bundestagswahl nicht beeinflusst. (…) Die innerbehördliche Bewertung der vom BfV beobachteten Bestrebungen (Einstufung von Organisationen) erfolgt kontinuierlich, also grundsätzlich unabhängig von solchen äußeren Umständen.“
„Da die Bewertung im BfV zweifelsfrei bereits erfolgte, muss sie auch kommuniziert werden“, forderte Renner: „Neuwahlen ändern nichts am gesetzlichen Auftrag: Öffentlichkeit und Parlament haben ein Anrecht auf Information.“
Am 2. Dezember hatte das „Medienhaus CORRECTIV“ beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Ziel war es demnach, die Behörde zur Offenlegung von Informationen über den aktuellen Prüfstatus der AfD zu bewegen.