AfD

Es bleibt dabei: AfD-Landesverband Sachsen „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“

Dresden – Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes Sachsen gegen seine Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das sächsiche Landesamt für Verfassungsschutz abgelehnt, wie das Gericht heute mitteilt. Das Landesamt hatte am 8. Dezember 2023 mitgeteilt, dass der sächsische Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werde, Grundlage war ein Gutachten, das nach einem mehrjährigen juristischen Prüfprozess erstellt worden war.

Das Verwaltungsgericht sieht „unterdessen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, dass Sachsens AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. Aufgrund von zahlreichen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Aussagen von führenden Mitgliedern des Antragstellers, aber auch von Mitgliedern seiner Basis, bestehe der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen und überwiegenden Teils des Antragstellers entspreche, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. „Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist“, so das Gericht.

Auch vertrete die AfD gegenüber Ausländern und Asylsuchenden „Haltungen, die darauf abzielten, diese Personen auszugrenzen, verächtlich zu machen und sie weitgehend rechtlos zu stellen“. Die zugrundeliegenden Äußerungen seien mit der Menschenwürde unvereinbar und damit verfassungswidrig. Mit der Betonung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“ verfolge die AfD politische Ziele, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen und die Garantie der Menschenwürde für alle Menschen in Frage gestellt werde.

Hinzu komme, so das Gericht weiter, dass die AfD und ihre führenden Mitglieder mit Rechtsextremisten und mit als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen und Bestrebungen zusammenarbeiteten, sich antisemitisch geäußert hätten, die freiheitliche demokratische Grundordnung und den darauf gegründeten Rechtsstaat herabwürdigten und das Demokratieprinzip infrage stellten.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.

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