Hat Björn Höcke sein Ziel Martyrer zu sein erreicht?
Halle/Saale – Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, der laut Gerichtsurteil Faschist genannt werden darf, heute wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich, wie Medien berichten.
Höcke, der auf Fotos wie der perfekte Schwiegersohn posiert, hatte den Ausruf „Alles für Deutschland“ in einer Rede verwendet – auch während des Prozesses, zuletzt am 1. Mai. Der Slogan ist in Deutschland verboten, weil er eine Losung der paramilitärischen Sturmabteilung, kurz SA genannt, der NSDAP war.
Der frühere gymnasiale Geschichtslehrer Höcke hatte auch im Prozess behauptet, das nicht zu wissen. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel erklärte laut Medienberichten in der Urteilsverkündung, das Gericht sei überzeugt: Höcke habe gewusst, dass die SA-Parole verboten ist, und sie trotzdem verwendet.
Björn Höcke wollte verurteilt werden
Damit hat es der Richter auf den Punkt gebracht. Der Angeklagte war mit einem Geschichtsbuch unterm Arm zur Verhandlung gekommen. Wollte er beweisen, dass darin der Slogan nicht steht, er es als studierter Oberstudienrat nicht wusste?
Das ist durchschaubar. Björn Höcke wollte verurteilt werden. Denn jetzt ist er für seine Anhänger ein Märtyrer. Er kann nun in seinen Reden unstrafbar sagen, dass er für den Spruch „Alles für Deutschland“ verurteilt worden sei, obwohl er dessen Bedeutung angeblich nicht kannte. Auch dass die deutsche Justiz gegen ihn und die Anhänger der AfD sei, wird er seinen Anhängern zurufen.
Fehlt eigentlich nur noch die Behauptung, dass die kommenden Wahlen, unter anderem in Thüringen, gestohlen sein werden.
Foto: Thüringer Landtag