Meinung

AfD-Parteiausschluss: Reinigung oder Radikalisierung?

München/Hamburg – Das, womit sich Traditions-Parteien wie CDU oder SPD meist sehr schwer tun, ist bei der AfD schon fast gängige Praxis: Mitglieder aus der Partei auszuschließen. Warum? Will sich die vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte Partei vom rechten Ballast befreien, um wählbar zu werden? Oder ist das Ausschließen auch eine Form der Radikalisierung der mal europaskeptisch und nationalliberal gestarteten Partei?

Zwei aktuelle Fälle als Beispiel: So hat der Bundesvorstand ein Parteiausschlussverfahren gegen den bayerischen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba beantragt. Seit längerem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Verdachts der Volksverhetzung, mittlerweile stehen auch Vorwürfe der Geldwäsche, der gemeinschaftlichen Nötigung und Sachbeschädigung im Raum.

Zuletzt hat die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Olga Petersen aus ihren Reihen ausgeschlossenm wie NDR 90,3 aus Parteikreisen erfuhr. Gleichzeitig läuft demnach seit Ende vergangener Woche ein Parteiausschlussverfahren gegen Petersen. Der Abgeordneten aus Harburg wird zur Last gelegt, sich bei einer Russland-Reise nicht an Absprachen gehalten zu haben.

Auch in der Vergangenheit gab es Fälle: So wurde der Berliner Europaabgeordnete Nicolaus Fest ausgeschlossen. Er hatte Beiträge an die Partei nicht gezahlt. Ein Schiedsgericht billigte den Ausschluss. Im Januar wollte die sächsische AfD ihren Landtagsabgeordneten Roland Ulbrich aus der Partei und der Fraktion ausschließen. Er trat daraufhin als Vizepräsident des Bundesschiedsgerichts seiner Partei zurück und übernahm damit die Verantwortung für den Inhalt eines Eilbeschlusses des AfD-Schiedsgerichts, „aus dem sich der Eindruck ergeben könnte, er mache sich mit seiner Rechtsprechung eine Begrifflichkeit und einen Rechtssatz des Nationalsozialismus zu eigen“.

Auch der umstrittene Thüringer AfD-Parteichef Björn Höcke sollte 2018 ausgeschlossen werden. Das Landesschiedsgericht der Partei lehnte aber den Antrag des Bundesvorstands, dem zum rechtsnationalen Flügel gehörenden Höcke wegen seiner „Dresdner Hetzrede“ im Januar 2017 die Mitgliedschaft zu entziehen, als unbegründet ab.

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