Studien, AfD

Voraussetzungen für Verbot der AfD erfüllt

Berlin – „Die AfD will die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen“, stellt heute das Deutsche Institut für Menschenrechte fest: „Es handelt sich, bereits nach ihrer Programmatik, um eine rechtsextreme Partei. Sie zielt auf die Abschaffung der in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verbrieften Garantie der Menschenwürde. Außerdem setzt sich innerhalb der AfD zunehmend der insbesondere von Björn Höcke vorangetriebene Kurs durch, der sich an der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus orientiert.“

Anlass ist die Veröffentlichung einer Analyse des Instituts mit dem Titel „Warum die AfD verboten werden könnte. Empfehlungen an Staat und Politik“. Sie geht der Frage nach, ob die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD gegeben sind.

„Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, sodass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz (GG) durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte“, heißt es heute seitens des Instituts. Mit der Analyse wolle das Institut eine Leerstelle in der gesellschaftlichen und juristischen Debatte über die AfD füllen und dazu beitragen, das Bewusstsein für die Gefahr, die von der AfD ausgeht, in Politik, Staat und Gesellschaft zu schärfen.

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