Bundesgerichtshof bestätigt Versetzung von Richter und AfD-Politiker Maier in Ruhestand
Karlsruhe – Das Das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute einen Antrag des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier gegen seine Versetzung als Richter in den vorgezogenen Ruhestand zurückgewiesen.
Maier hatte 2021, nachdem er nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, seine Rückkehr in den sächsischen Justizdienst beantragt. Das Landesjustizministerium jedoch beantragte seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, was das Dienstgericht in Leipzig für zulässig erklärte.
Das Dienstgericht in Sachsen habe bei seiner Entscheidung keine Rechtsfehler gemacht, stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe heute fest. Es habe zu Recht entschieden, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in Maier und seine Amtsführung schwer beeinträchtigt sei.
Maier hatte von 1997 bis 2017 als Richter gearbeitet. 2013 trat er in die AfD ein, 2017 ging er für die Partei in den Bundestag und war Obmann des inzwischen formal aufgelösten „Flügels“ der AfD, der 2020 vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde.