Bundestag: AfD-Mitarbeiter darf zu Recht Hausausweis entzogen werden
Berlin – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach die Bundestagsverwaltung die Ausstellung eines personalisierten Bundestagsausweises für den bei einem Bundestagsabgeordneten beschäftigten Mitarbeiter wegen begründeter Zweifel an dessen Zuverlässigkeit verweigern durfte. Der Beschluss ist laut Mitteilung unanfechtbar.
Laut Medienberichten handelt es sich um einen Mitarbeiter eines Politikers der AfD-Fraktion. Die Bundestagsverwaltung hatte diesem im vergangenen Jahr wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen die Ausstellung eines personalisierten Bundestagsausweises verweigert. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in einem Eilverfahren Ende Oktober 2025, dass dies zu Recht geschehen sei.
Laut SPIEGEL wurden nach Angaben der AfD-Bundestagsfraktion seit der Bundestagswahl 2025 sieben Mitarbeitern die Ausstellung von Hausausweisen verweigert. AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann kündigte demnach an, gegen die Entscheidungen juristisch vorzugehen.
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