AfD bekommt Aus in Ausschüssen quittiert
Karlsruhe/Berlin – Die AfD hat keinen Anspruch darauf, Vorsitze in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen, so hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Zweimal ist die Partei mit Organklagen dazu gescheitert. Auch die Abwahl ihres Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Jahr 2019 verstieß demnach nicht gegen das Grundgesetz.
Ganz ehrlich? Gut so! Die AfD poltert auf der Straße, auf Bühnen, im Bundestagsplenum, einfach gesagt überall rum, verunglimpft jeden und alles, hetzt und lügt. In Ausschüssen des Bundestages aber wird konkrete Politik gemacht, einigt man sich auf umsetzbare Gesetze und anderes, was später im Bundestag eine Mehrheit bekommt. Da brauchen die Ausschussmitglieder und die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes keine Querköppe, die dem Ganzen vorsitzen.