Correctiv will mit Eilantrag AfD-Gutachten bekommen
Essen/Köln – Die Rechercheorganisation „Correctiv“ hat heute nach eigenen Angaben einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht, gerichtet gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. „Wir wollen wissen, ob die Behörde tatsächlich ihr neues Gutachten über die AfD fertiggestellt hat und was drin steht“, teilt die Organisation mit.
Laut Correctiv will das Bundesamt sein Gutachten erstmal nicht veröffentlichen. Ein solches Gutachten dürfte eine Rolle spielen in einem möglichen Verbotsverfahren gegen die laut Verfassungsschutz in Teilen rechsextreme Partei. „Bisher aber hält das Bundesamt für Verfassungsschutz die Information zurück, ob das Gutachten überhaupt fertig ist und damit natürlich auch, was drin steht, mit der Begründung, damit den Wahlkampf womöglich zu beeinflussen“, so Correctiv. Verfassungsrechtler hielten dagegen, das Amt sei verpflichtet, gerade jetzt alles zu veröffentlichen, was es über die AfD weiß.
Correctiv beruft sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes, die Freiheit der Presse, und auf das Verfassungsschutzgesetz, das besage: Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss grundsätzlich die Öffentlichkeit informieren, wenn es um verfassungsfeindliche Bestrebungen von Parteien geht.