AfD

Keine Revision: Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Münster – Der Verfassungsschutz darf AfD und Junge Alternative weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Mai geurteilt, dass der Verfassungsschutz die AfD und die Junge Alternative als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hatte das münstersche Gericht nach den Urteilen im Mai nicht zugelassen.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht bleibt nun bei seiner Einschätzung, wie es heute bekannt gab. Die rechte Partei wollte rechtlich dagegen vorgehen, scheiterte vor Gericht allerdings erneut. „Mit Beschlüssen vom 16.09.2024 hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts nun abgelehnt, den Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision abzuhelfen“, teilte das Gericht in Münster heute mit.

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