AfD scheitert wegen Mitsprache im Landtag Bayerns erneut
München – Die AfD hat weiterhin keinen Anspruch auf einen Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium des bayerischen Landtags. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies eine Klage als teilweise unzulässig, ansonsten als unbegründet ab.
Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler räumte laut Bayerischem Rundfunk ein, dass auch das Kontrollgremium ein Spiegelbild des Landtages sein soll, schränkte das aber ein. Begründung: Weil nur wenige Abgeordnete dort vertreten seien und das Gremium geheim tage, müsse der Landtag diesen Mitgliedern vertrauen. Die Partei besitze ein Vorschlagsrecht, aber kein Besetzungsrecht.