Thüringen: Verfassungsgericht schließt Extremisten aus
Weimar – Das Thüringer Verfassungsgericht hält den Ausschluss von Extremisten aus dem juristischen Vorbereitungsdienst für verfassungsgemäß. Das Gericht wies eine AfD-Klage gegen die Regelung ab. Die Fraktion im Landtag hatte eine Regelung angegriffen, wonach Bewerber, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden sollen.
Foto: Verfassungsgericht Thüringen