AfD

Einigkeit beim Schutz des Verfassungsgerichts vor AfD

Berlin – Der Bundestag hat heute für die Festschreibung wesentlicher Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz gestimmt. Ein Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (Südschleswigscher Wählerverband) bekam die notwendige Zweidrittelmehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 600 Abgeordnete für die Grundgesetzänderung, 69 Parlamentarier haben dagegen gestimmt, wie der Bundestag mitteilt. Für die Zweidrittelmehrheit waren mindestens 489 Stimmen der Abgeordneten des Bundestages erforderlich.

Die präventive Maßnahme soll verhindern, dass extreme Parteien wie die AfD in Zukunft versuchen könnten, politisch Einfluss auf das höchste deutsche Gericht zu nehmen. Bisher kann sein Aufbau mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden. Gegener des Gerichts könnten so mit einer Mehrheit im Parlament etwa einen dritten Senat im Bundesverfassungsgericht einsetzen und diesem wichtige Zuständigkeiten übertragen.

Mit der Reform wird nun unter anderem die zwölfjährige Amtszeit der Richter, der Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren festgeschrieben. Auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate wird fixiert. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in keinem Fall gefährdet ist, soll im Grundgesetz künftig außerdem stehen, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführt.

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