Großschirma: AfD-Bürgermeister darf nicht antreten
Freiberg/Großschirma – Die Kommunalaufsicht des Landkreises Mittelsachsen hat die Bürgermeisterwahl in Großschirma für ungültig erklärt. Mit 59,4 Prozent der Stimmen hatte Rolf Weigand von der AfD die Wahl am 3. März gewonnen, antreten darf er aber nicht.
„Die Kommunalaufsicht ist nach eingehender Prüfung der von der Stadt vorgelegten Wahlunterlagen zu dem Prüfungsergebnis gelangt, die Bürgermeisterwahl zu beanstanden und aufzuheben“, heißt es. Drei Gründe werden angeführt. Einmal hatte Weigand zuviel unterschrieben, auf der Titelseite des Bürgerblatts der Stadt als „2. stellvertretender Bürgermeister“, obwohl der Vertretungsfall nicht gegeben war. Das sei „Ansprache der Bürger im Kontext der Wahl auf der amtlichen Plattform des Amtsblatts“, die anderen Wahlbewerbern nicht eingeräumt würde.
Dann sei die vom Gesetz vorgeschriebene ordentliche und fristgerechte Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Bürgermeister von der Gemeinde unterlassen worden. Schließlich fehlte auf dem Wahlvorschlag des AfD-Bewerbers Weigand die vom Gesetz ausdrücklich vorgeschriebene „eigenhändige Unterschrift“ des Bewerbers.
Der Stadt Großschirma ist der Wahlprüfungsbescheid zugestellt worden. Sie sei aufgefordert worden, unverzüglich Neuwahlen anzuordnen. Gegen den Wahlprüfungsbescheid könne Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben werden.