Neues Gutachten: AfD nachweislich verfassungswidrig
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute in Berlin ein Gutachten zur AfD vorgestellt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass sie AfD nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz verfassungswidrig sei. Die Partei ziele nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhängerschaft darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, vor allem das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. Das bedeute, so die Verfasser des Gutachtens: „Würde ein zulässiger Verbotsantrag gestellt, hätte dieser vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg.“
“Mit diesem Gutachten müssen sich Politik und Gesellschaft jetzt auseinandersetzen, denn, egal auf welcher Seite der Verbotsdebatte man steht: Das Argument, ein Verbotsantrag werde wahrscheinlich scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar,” sagte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner.
Finanziert worden sei das Gutachten durch private Spenden von über 20.000 Menschen in Höhe von über einer Million Euro, die die GFF 2025 zu diesem Zweck gesammelt hatte. Für die Spendensammlung habe die GFF mit den Organisationen Demokratie-Stiftung Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Juristinnenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil zusammengearbeitet.
Ein achtköpfiges Team aus Juristinnen, Rechtsextremismus- Expertinnen und Datenanalystinnen hatte das 1.500-seitige Gutachten binnen 13 Monaten „ergebnisoffen und nach wissenschaftlichen Standards“ erstellt. Die Ergebnisoffenheit der Untersuchung wurde sei durch die Staatsrechtlerinnen Christoph Möllers und Sophie Schönberger bestätigt worden. „Bislang gab es keine belastbare Antwort auf die Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist und damit verboten werden könnte, unser Gutachten schafft nun endlich Klarheit für Politik und Gesellschaft“, so Bijan Moini, Legal Director der GFF und Projektleiter des Gutachtens.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde verstößt. Sie wolle politische Gegnerinnen unterdrücken, indem sie vor allem Politikerinnen anderer Parteien strafrechtlich verfolgt. Darin liege die Verletzung des Demokratieprinzips. Außerdem plane sie Musliminnen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Schutzsuchende in ihrer Menschenwürde zu verletzen. Ihre Anhängerschaft verletze zudem die Menschenwürde von trans Personen und schüchtere politische Gegnerinnen und Gegner auf demokratiefeindliche Weise ein.
Diese und andere Entwicklungen zeigen laut GFF: „Die radikalen Kräfte in der AfD haben sich durchgesetzt.“ Auffällig sei in der Gesamtschau auch die Ähnlichkeit der politischen Konzepte der AfD und der NPD, deren Verfassungsfeindlichkeit das Bundesverfassungsgericht zwei Mal festgestellt hatte. Das Gutachten zeige außerdem, dass die Partei planvoll an die Macht strebe und – anders als die NPD – das Potenzial habe, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen.